Der Energiekonzern erklärte, dass von der Plattform aus noch weitere Gasfelder erschlossen und die Produktion gesteigert werden könne - auf bis zu drei Prozent des deutschen Gasbedarfs. "Und das in Zeiten, in denen wir nach Möglichkeiten suchen, unsere Abhängigkeit von Ländern wie den USA und Russland zu verringern und den Energiebedarf so weit wie möglich lokal zu decken", sagte One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck.
Wann die Gasförderung gestartet war
One-Dyas hatte Ende März mitgeteilt, mit der Gasförderung begonnen zu haben - zunächst in einer Testphase. Dazu wurde rund 20 Kilometer nordwestlich von Borkum eine Bohrplattform errichtet. Im Herbst war auf niederländischem Gebiet ein erster Zugang zu einem Erdgasfeld gebohrt worden. One-Dyas plant, von der Bohrplattform aus auch auf deutschem Gebiet Erdgas zu fördern. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hatte One-Dyas dazu eine Genehmigung für die Bohrungen erteilt.
Ein Bündnis von Umweltschutzorganisationen um die Deutsche Umwelthilfe klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg dagegen. Umweltschützer und Nordseeinseln fürchten Schäden für das angrenzende Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer. Über die Klage ist noch nicht entschieden.
Streit um Stromkabel
Offen ist nach wie vor auch, wie es in dem Streit um die Verlegung eines Stromkabels weitergeht. Über das Kabel will One-Dyas seine Förderplattform mit Windstrom vom benachbarten Offshore-Windpark Riffgat versorgen. Die Umwelthilfe geht mit anderen Verbänden gerichtlich auch gegen dieses acht Kilometer lange Kabel vor. Sie befürchtet, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen unwiederbringlich zerstören wird.
Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg hatte One-Dyas vor wenigen Tagen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass eine wasserrechtliche Genehmigung für das Seekabel sofort vollziehbar ist. One-Dyas begrüßte das Urteil. "Wir fahren mit den Vorbereitungen und Ausschreibungen für die Verlegung des Kabels im Sommer fort", teilte die Unternehmenssprecherin mit.
Dem entgegen stehen aber Einschätzungen der klagenden Umweltverbände und auch der Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ihrer Ansicht nach brachte der Gerichtsbeschluss zwar Klarheit für die wasserrechtliche Genehmigung - nicht aber bei der Frage, wie mit naturschutzrechtlichen Befreiungen umgegangen wird, die etwa für Riffstrukturen gelten.
"Mit den Arbeiten zur Verlegung des Seekabels darf nur begonnen werden, wenn sowohl eine sofort vollziehbare wasserrechtliche Anlagengenehmigung als auch sofort vollziehbare naturschutzrechtliche Befreiungen vorliegen", teilt ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover auf Anfrage mit. Letzteres sei gegenwärtig nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg nicht der Fall. Das weitere Verfahren hänge von der weiteren Reaktion der Beteiligten ab./len/DP/zb
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