Auf Herausgabe der Daten hatte die Nichtregierungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) geklagt. Sie wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
In der Verhandlung am Dienstag fällte Richter Roland Kapps noch kein Urteil. Er ließ in seinen Äußerungen jedoch erkennen, dass die Zivilkammer eine einstweilige Anordnung gegen X aus dem Februar aus formellen Gründen nicht bestätigen wird. Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Kläger zu spät aktiv geworden seien, um eine Eilentscheidung zu erreichen.
Richter: Klage muss nicht in Irland erfolgen
In einem anderen wichtigen Punkt zeichnet sich allerdings eine Niederlage für das Unternehmen von Multimilliardär Elon Musk ab. Kapps widersprach der Rechtsauffassung von X, wonach das Unternehmen in Europa nur in Irland verklagt werden kann, weil dort die Europa-Niederlassung des US-Konzerns sitzt.
Eine Sprecherin der GFF sprach von einem "Riesenerfolg", auch wenn man das Hauptverfahren um die einstweilige Anordnung aller Voraussicht nach verlieren werde. "Die streitige Frage war die internationale Zuständigkeit. Und da hat das Landgericht Berlin jetzt ganz klar gesagt, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Mitgliedsstaat klagen können, und zwar an dem Ort, an dem sie sitzen." Dies sei Grundlage dafür, dass es zukünftig überhaupt Verfahren zum Forschungszugang nach dem europäischen Digitalgesetz DSA (Digital Services Act) geben könne. "Keine Forschungseinrichtung wird in Irland klagen. Das ist viel zu umständlich und viel zu teuer", sagte die GFF-Sprecherin.
Die Vertreter von X wollten sich vor Ort nicht zu den Ausführungen des Richters äußern.
Die Klage von DRI und GFF stützt sich auf die Bestimmungen des DSA. Dieser sieht vor, dass "sehr große Plattformen" wie X Forscherinnen und Forschern zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten gewähren müssen. Dabei handelt es sich auch um Statistiken zu Likes, Share-Aktionen und zur Reichweite von Beiträgen./chd/DP/men
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